Arzneitee: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. März 2016, 07:53 Uhr
Arzneitees sind Aufgussgetränke aus Arzneiplanzen bzw. Heilpflanzen, welche gezielt für ein individuelles Anwendungsgebiet zusammengestellt werden um dahingehend den Heilungsprozesses zu Unterstützen und Beschwerden zu lindern. Es sind somit auf eine heilende Wirkung hin, zusammengestellte Kräutertees und Früchtetees. Bekannt sind hier unter anderem Erkältungstees oder Herz- und Kreislauftees.
Bestandteile der Arzneipflanze können Blätter, Wurzeln, Blüten, Samen, Früchte oder Rinden sein.
Monodrogen
Als Monodrogen bezeichnet man Einzel-Arzneipflanzen, welche ausschließlich aus einer einzelnen Arzneiplfanze bestehen. Bekannte Beispiele sind hier der Kamillentee oder der Fencheltee.
Kennzeichnung + Zulassung
Im Unterschied zu einem herkömmlichen Kräutertee, muss ein Arzneitee bestimmte Auflagen erfüllen um als solches gekennzeichnet werden zu dürfen. Hierbei unterscheidet man zwischen der Standartzulassung und der Individualzulassung.
Standardzulassung
Arzneitees mit einer Standardzulassung sind frei verkäuflich. Eine Standardzulassung erkennt man an einer Zulassungsnummer, welche auf "99" aufhört und auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Hierbei gibt das Europäische Arzneibuch genau vor, welche Pflanzenteile für welche Teemischung verwendet werden dürfen und auch deren Reinheit. Ebenso wird auch der Anteil enthaltener ätherischer Öle genau festgelegt.
Jedoch ist anzumerken, dass eine Standardzulassung nicht die Wirksamkeit und Verträglichkeit entsprechen muss, da neuere wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtigt werden.
Individualzulassung
Individuell geprüfte Arzneitees erhält man ausschließlich in Apotheken. Eine Individualzulassung erkennt man an einer Zulassungsnummer, welche auf "00" aufhört und auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Arzneitees mit einer Individualzulassung sind in der Regel höher dosiert. Daher liegen solchen Präparaten auch Gebrauchsinformation bei, um zum Beispiel Überdosierungen vorzubeugen und zu verhindern.
Für eine Individualzulassung, muss wissenschaftlich belegt werden, dass die individuelle Teemischung eine bestimmte Heilwirkung erzieht und unbedenklich ist. Die Wirksamkeit des Produktes muss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genaustens dokumentiert sein. Dabei müssen auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und die Unbedenklichkeit des Arzneitees garantiert werden.
Da solch ein Zulassungsverfahren in der Regel aufwendig und teuer ist, kann man eine solche Kennzeichnung als ein Anzeichen für eine hohe Qualität werten. Auch ist die Verpackung von individuell geprüften Arzneitees ist oft mit einer undurchlässigen Alu- oder Kunststoffverpackung versehen um das entweichen der ätherische Öle zu verhindern.
Der Aufwand, welcher für individuell geprüften Arzneitees betrieben wird, spiegelt sich daher auch immer im Preis des Produktes wieder, welcher im Vergleich zu einem Arzneimitteltee mit Individualzulassung oder einem herkömmlichen Kräutertee, sehr viel teurer ist.
Weblinks
Zertifizierte Fortbildung 2011 Apothekenfortbildung Arzneitees