Teeähnliche Getränke
Version vom 7. Januar 2016, 21:19 Uhr von Joaquin (Diskussion | Beiträge)
Als Teeähnliche Getränke oder Teeähnliche Erzeugnisse werden jene Getränke definiert, welche mit Pflanzenteilen aufgegossen werden, die nicht von der Teepflanze stammen und dazu bestimmt sind, in der Art wie Tee verwendet zu werden. Dabei gelten als teeähnliche Erzeugnisse auch Mischungen von teeähnlichen Erzeugnissen mit Tee, die nicht unter den Begriff „aromatisierter Tee“ fallen.[1]
Üblicher Kaffee ist dabei durch weitere Regelungen, von dieser Bestimmung ausgenommen.
In der Regel bezeichnet man Kräutertee, Früchtetee, Rooibos Tee, Honigbusch Tee und Mate Tee als teeähnliche Getränke.